Wann ist Hausmusik erlaubt?

Ein Mieter liegt neben einer Box und hört Hausmusik

Die Geschmäcker sind bekanntlich verschieden. Das gilt auch für Musik, besonders, wenn zu Hause Instrumente gespielt und neue Stücke geübt werden. Wer nicht unnötig Ärger anzetteln will, sollte wissen, dass Singen oder Musizieren in Zimmerlautstärke grundsätzlich erlaubt ist.

Hausmusik kann auch nicht per Mietvertrag verboten werden.

Laut Bundesgerichtshof stört Hausmusik nicht mehr als Fernsehen (BGH, Az. V ZB 11/98). Einige Mietverträge geben Ruhezeiten vor, andernfalls sollten Mieter sich an die üblichen Ruhezeiten von 12 bis 15 Uhr und nachts von 22 bis 7 Uhr halten.

Ein bis drei Stunden Üben pro Tag halten die meisten Gerichte – je nach Lautstärke des Instruments – für angemessen.

 

Wie immer weisen wir darauf hin, dass wir für die Richtigkeit des Beitrages keine Garantie übernehmen und sich Änderungen ergeben können.

Quelle: www.grabener-verlag.de

 

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