Datenschutz-Grundverordnung gilt auch für private Vermieter

Vermieter müssen sich wappnen.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft.

Spätestens seit diesem Tag war eine emsige Betriebsamkeit in Unternehmen, Organisationen und Vereinen zu beobachten. Einige Datenschutzbeauftragte in Betrieben waren dabei übereifrig, andere eher gelassen. Die Gefahr für Betroffene geht allerdings weniger von Behörden aus, die bei Verstößen rechtliche Maßnahmen einleiten und ihren Spielraum für Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro ausnutzen können, sondern von spezialisierten Anwälten oder Vereinen, die kleinste Verstöße abmahnen, hohe Gebühren fordern und Verdruss bereiten.

Private Vermieter sollten sich unbedingt dagegen wappnen.

 

Quelle: www.grabener-verlag.de

 

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